{"id":50,"date":"2021-09-01T01:14:51","date_gmt":"2021-08-31T23:14:51","guid":{"rendered":"https:\/\/ju-di.com\/host\/fv08\/?page_id=50"},"modified":"2021-10-03T23:52:07","modified_gmt":"2021-10-03T21:52:07","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fvpuettlingen.de\/?page_id=50","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"has-text-align-center has-large-font-size wp-block-heading\">Satzung<br><br><\/h2>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><strong>\u00a71 Name und Sitz<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen&nbsp;<em>Fu\u00dfballverein 08 P\u00fcttlingen e.V.<\/em>&nbsp; Er hat seinen Sitz in P\u00fcttlingen und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes V\u00f6lklingen eingetragen. Die Vereinsfarben sind gelb-schwarz. Der Verein geh\u00f6rt dem Saarl\u00e4ndischen Fu\u00dfballverband an.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><strong>\u00a72 Zweck<\/strong>&nbsp;<\/h5>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sportes und der sportlichen Jugendhilfe. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstige werden. Die Vereins\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausgef\u00fchrt. Die Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung (Ehrenamtspauschale) nach \u00a73, Nr. 26a EStG ist erlaubt. Dar\u00fcber entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><strong>\u00a73 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong>&nbsp;<\/h5>\n\n\n\n<p>(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Wer die Mitgliedschaft erwerben will hat an den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Mitglieder erkennen als f\u00fcr sich verbindlich die Satzung des Vereins und der Verb\u00e4nde an, denen der Verein angeh\u00f6rt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Ehrenmitgliedschaften regelt die Ehrenordnung.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><strong>\u00a74 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Austrittserkl\u00e4rung ist schriftlich an den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><strong>\u00a75 Beitr\u00e4ge<\/strong>&nbsp;<\/h5>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge sowie Sonderbeitr\u00e4ge und Aufnahmegeb\u00fchren werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen Beitr\u00e4ge nach Nr. 1 ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><strong>\u00a76 Straf- und Ordnungsma\u00dfnahmen<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>(1) Ein Mitglied kann nach vorheriger Anh\u00f6rung vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, insbesondere a) wegen Nichterf\u00fcllung satzungsm\u00e4\u00dfiger Pflichten oder Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins oder b) wegen Nichtzahlung von Beitr\u00e4gen trotz Mahnung oder c) wegen eines schweren Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen sowie vereinssch\u00e4digenden Verhaltens oder d) wegen unehrenhafter Handlungen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Anordnungen des Vereinsorgane versto\u00dfen k\u00f6nnen nach vorheriger Anh\u00f6rung vom Vorstand folgende Ma\u00dfnahmen verh\u00e4ngt werden:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;a) Verweis oder b) eine Geldstrafe bis zu 100,00\u20ac oder c) zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme an Vorstands- und Ausschusssitzungen, am Spielbetrieb und den Veranstaltungen des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Straf- und Ordnungsma\u00dfnahmen sind mit Begr\u00fcndung und Angabe der Rechtsmittel auszusprechen.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><strong>\u00a77 Rechtsmittel<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>Gegen eine Ablehnung der Aufnahme (\u00a73) gegen einen Ausschluss (6,1) sowie gegen eine Ma\u00dfregelung (\u00a76,2) ist Einspruch zul\u00e4ssig. Dieser ist innerhalb von zwei Wochen \u2013 vom Zugang des Bescheides gerechnet \u2013 beim Vorsitzenden einzureichen. \u00dcber den Einspruch entscheidet nach Anh\u00f6rung des Beirates der Vorstand endg\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><strong>\u00a78 Organe des Vereins<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>(1) die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>(2) der Vorstand<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><strong>\u00a79 Mitgliederversammlung<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>(1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr statt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand durch Ver\u00f6ffentlichung an den Vereins-Aushangtafeln, im \u00d6ffentlichen Anzeiger und\/oder auf elektronischen Weg. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung m\u00fcssen drei Wochen liegen.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von drei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen wenn a) der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand oder der Vorstand dies beschlie\u00dft oder b) ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim 1. Vorsitzenden beantragt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an, sofern die Satzung f\u00fcr einzelne Positionen nichts anderes bestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von 2\/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder geschlossen werden. Stimmenthaltung werden nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) \u00dcber Antr\u00e4ge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, k\u00f6nnen in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Antr\u00e4ge mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingegangen sind. Dringlichkeitsantr\u00e4ge d\u00fcrfen nur behandelt werden, wenn die Mitgliederversammlung mit einer 2\/3 Mehrheit ihre Aufnahme in die Tagesordnung beschlie\u00dft. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungs\u00e4nderung bedarf der Einstimmigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Dem Antrag eines Mitgliedes auf geheime Abstimmung muss entsprochen werden.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><strong>\u00a710 Vorstand<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>gesch\u00e4ftsf\u00fchrendem Vorstand<\/li><li>den \u00fcbrigen Vorstandsmitgliedern nach Abs. 3, Nr. 1-7<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>(2) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand setzt sich zusammen aus:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>1.Vorsitzender = Vorsitzender Verwaltung<\/li><li>2.Vorsitzender = Vorsitzender Sport<\/li><li>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Verwaltung<\/li><li>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Sport<\/li><li>Schatzmeister Verwaltung<\/li><li>Schatzmeister Sport<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>(3) Der Vorstand nach \u00a710, Abs. 1 Nr. 2 besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>gesch\u00e4ftsf\u00fchrendem Vorstand nach \u00a710, Abs. 2<\/li><li>dem Spielausschussvorsitzenden<\/li><li>dem Jugendleiter<\/li><li>dem Betriebswart\/Platzwart<\/li><li>dem Leiter Presse\/\u00d6ffentlichkeitsarbeit<\/li><li>dem Leiter Sponsoring\/Marketing<\/li><li>dem Organisationsleiter<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>(4) Der Vorstand nach \u00a710, Abs. 3, Nr. 1-7 sowie die Kassenpr\u00fcfer werden auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben solange im Amt, bis der Nachfolger gew\u00e4hlt ist. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig; bei den Kassenpr\u00fcfern aber nur einmalig. Bei den Kassenpr\u00fcfern muss mindestens ein Mitglied alle zwei Jahre neu gew\u00e4hlt werden. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Wahl zu berufen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Der 1.Vorsitzende beruft ein und leitet die Sitzung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes und des Vorstandes. Der Vorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder drei seiner Mitglieder es beantragen. Er ist beschlussf\u00e4hig, wenn die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Zu den Aufgaben des Vorstandes geh\u00f6ren insbesondere die Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und die Behandlung von Anregungen der Mitglieder. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist f\u00fcr Aufgaben zust\u00e4ndig, die wegen ihrer Dringlichkeit schnell erledigt werden m\u00fcssen. Er informiert den Vorstand laufend \u00fcber seine T\u00e4tigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) \u00dcber alle Versammlungen und Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Protokollf\u00fchrer und dem Vorsitzenden zu unterschreiben ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Ordnungen regeln die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten des Vorstandes und der Organe. Die Ordnungen werden vom Vorstand erlassen und in Kraft gesetzt. Zur Regelung des Innenverh\u00e4ltnisses bedarf es einer Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><strong>\u00a711 Gesetzliche Vertretung<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>Der Verein wird durch den Vorstand gef\u00fchrt. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Sie zeichnen als gesetzliche Vertreter des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><strong>\u00a712 Beirat<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>(1) Der Beirat wird aus f\u00fcnf Mitgliedern gebildet, die mindestens 40 Jahre alt sind und nicht gleichzeitig dem Vorstand angeh\u00f6ren. Sie m\u00fcssen mindestens 25 Jahre dem Verein angeh\u00f6ren oder sich durch hervorragenden Leistungen auf Vereinsebene ausgezeichnet haben. Der Beirat w\u00e4hlt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Beirat wird auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt. Er \u00fcbt beratende Funktion aus. Er hat das Recht, dem Vorstand jederzeit Vorschl\u00e4ge zu unterbreiten. Insbesondere ist er zu h\u00f6ren bei Ernennung von Ehrenmitgliedern, Verleihung von Ehrennadeln und Auszeichnungen nach der Ehrenordnung, bei einem Einspruch eines Mitgliedes gegen einen Ausschluss und Verh\u00e4ngung von Vereinsstrafen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Beirat entscheidet bei Einspruch eines Mitgliedes gegen Straf- und Ordnungsma\u00dfnahmen endg\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><strong>\u00a713 Aussch\u00fcsse<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>(1) Der Spielausschuss besteht aus dem gew\u00e4hlten Spielausschussvorsitzenden und bis zu vier Spielausschussmitgliedern, die vom Vorstand auf Vorschlag des Vorsitzenden Sport&nbsp;ernannt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Vorstand kann f\u00fcr bestimmte Vereinsaufgaben Aussch\u00fcsse bilden, deren Mitglieder vom Vorstand auf Zeit berufen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Aussch\u00fcsse w\u00e4hlen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden. Der Vorsitzende des Ausschusses unterrichtet den Vorstand st\u00e4ndig \u00fcber die T\u00e4tigkeit des Ausschusses.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><strong>\u00a714 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>Die Kassenpr\u00fcfer haben das Recht und die Pflicht, die Kassengesch\u00e4fte des Vereins laufend zu \u00fcberwachen und den Jahresabschluss zu \u00fcberpr\u00fcfen. Sie berichten der Mitgliederversammlung und stellen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte den Antrag auf Entlastung des Vorstandes.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\"><strong>\u00a715 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>der Vorstand mit einer Mehrheit von 3\/4 aller seiner Mitglieder beschlossen hat oder<\/li><li>von 2\/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>(3) Die Versammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Aufl\u00f6sung kann nur mit einer Mehrheit von 3\/4 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung erfolgt namentlich. Sollte bei der ersten Versammlung weniger als die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von 3\/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an den Saarl\u00e4ndischen Fu\u00dfballverband mit der Zweckbestimmung, dass dieses Verm\u00f6gen ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung des Fu\u00dfball-Nachwuchses verwendet werden darf.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>P\u00fcttlingen, den 24.11.2018<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung \u00a71 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen&nbsp;Fu\u00dfballverein 08 P\u00fcttlingen e.V.&nbsp; Er hat&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"templates\/fullwidth.php","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-50","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/fvpuettlingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/50","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/fvpuettlingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/fvpuettlingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fvpuettlingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fvpuettlingen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=50"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/fvpuettlingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/50\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":314,"href":"https:\/\/fvpuettlingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/50\/revisions\/314"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/fvpuettlingen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=50"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}